IT Sicherheitstipp 2

Und wieder mal "Phishing" - Unser IT Scherheitstipp

Ja, es gibt sie immer noch - Phishing-Mails. Die neueste Kreation kommt von einem deutschen Rechtsanwalt names Kaltbrenner - den gibt es auch wirklich, hat aber damit nichts zu tun -, der angeblich im Auftrag von Sony den Leuten schreibt, dass sie illegal MP3 Musik von Netz geladen und daher gegen irgendwelche Gesetze verstoßen haben sollen. Natürlich ist das alles schon bei einer Staatsanwaltschaft angezeigt ABER: Wenn man nun 100,00 Euro überweisen würde, wird das alles vergessen! Der Hammer kommt aber erst. Nun soll man ein eigenes Konto mit irgendeiner UKASH-Karte eröffnen und so weiter. Ja, eigentlich müsste man sagen: Selber schuld, wer das alles noch ernst nimmt, aber leider zeigen die Einnahmen dieser Gauner immer wieder, dass es immer noch klappt. Ja und da war da noch das kleine schlechte Gewissen, dass man vielleicht doch irgendwann …? Oder haben vielleicht Sohn oder Tochter …? Egal - auf derartige Mails ist nur eine Reaktion möglich: Sofort Löschen!

Das Rechtsanwälte, vor allem aus Deutschland, Forderungen an Internet-Anwender im Auftrag dubioser Anbieter stellen ist nichts Neues. Bereits seit Jahren ist diese Vorgangsweise bekannt und die Einnahmen diverser Unternehmen sprechen für sich. Wie soll man sich nun wirklich verhalten, wenn eine Forderung betreffend einer im Internet gebuchten Leistung unseriös erscheint?

Wichtig ist in jedem Fall nachzusehen, ob man eine Leistung beim Forderer tatsächlich in Anspruch genommen hat. Es kommt ja vor, dass man auf einer Internetseite tatsächlich einen "versteckten" Jahresvertrag abgeschlossen hat. Sollte das der Fall sein, müsste man in jedem Fall einmal auf den einschlägigen Foren im Netz nachsehen, ob der Anbieter schon für derartige Vorgangsweisen bekannt ist. Wenn ja, erleichtert es die Sache ungemein. Zumeist liegen dann bei Kunsumentenvertretungen bereits entsprechende Antwortschreiben und allgemeine Verhaltensweisen auf. Im Zweifelsfall kann man sich auch direkt mit einer Kunsumentenberatung in Verbindung setzten. Keinesfalls lohnt es sich, direkt mit dem Forderer in Kontakt zu treten, da derartige Unternehmen meist nur Briefkastenfirmen usw. sind.

In Deutschland gibt es bereits Urteile der höchsten Instanzen, die ein derartiges Vorgehen unter Strafe gestellt haben. Das gilt natürlich nur für einzelne Firmen und Nachahmer haben nach wie vor Hochsaison.

Die geforderten Beträge liegen meist zwischen 90 und 120 Euro, befinden sich daher in einem Bereich, wo viele sagen: "Ach was, zahle ich, dann habe ich meine Ruhe!". Genau davon leben diese Unternehmen! Da es noch viele unter uns gibt, die sich vor "amtlich aussehenden Rechtsanwaltschreiben" fürchten und daher nachgeben, bleibt der Erfolg derartiger Unternehmen bis dahin leider aufrecht.

Im Zweifelsfall sollte daher immer gelten: "Nicht zahlen!".

 

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